Wer muss schippen? Und wer haftet im Schadensfall?
Schnee schippen? Einmal morgens – das reicht, glauben viele.
Aber nein: Gefegt und gestreut werden muss von 7:00 Uhr morgens bis 20:00 Uhr abends. An Sonn- und Feiertagen gilt die Räumpflicht meist ab 8:00 Uhr. Achtung bei der Streugutauswahl: Mancherorts ist beispielsweise nur umweltfreundliches Streugut gestattet, auch die räumungspflichtigen Zeitfenster variieren.
Unsere Winterdienstsaison dauert vom November bis zu Ende März des Folgejahres. In dieser Zeit räumen wir Hauszuwegungen, Einfahrten, Parkplätze und Gewerbeflächen. Die an Ihr Grundstück grenzenden Wege machen wir ebenso startklar. Wir rücken nur aus, wenn wirklich Bedarf besteht.