Winterdienst für Gewerbe und Privat
Eis auf dem Gehweg, Schnee auf der Straße – im Winter muss geräumt und gestreut werden. Besonders in der bergigen Umgebung Wuppertals kann starker Schneefall schnell zu Komplikationen führen. Hier kommt es auf zuverlässige Leistung, kurze Fahrt- und schnelle Reaktionszeiten an.
Lebkuchen- und Marzipankartoffelnduft im Wohnzimmer, beißende Kälte und eine meterhohe weiße Decke draußen. Die Winterzeit spaltet: Die einen freuen sich beim ersten Schneefall auf Rodeln und weiße Weihnachten. Die anderen schielen missmutig auf die Schneeschaufel in der Garage. Denn für Hausbesitzer bedeuten die weißen Decken draußen vor allem eines: viel Arbeit. Kaum wurde der Gehweg von Schnee und Eis befreit, beginnt es wieder zu schneien oder erneut zu frieren. Dennoch müssen Hausbesitzer dafür sorgen, dass der Gehweg an ihrem Grundstück geräumt und gestreut wird.
Vom November bis zu Ende März des Folgejahres
Lassen Sie Schnee und Eis unsere Sorge sein und verlassen Sie sich auf unseren professionellen Winterdienst.
Mit jahrelanger Erfahrung und einem eingespielten Team übernehmen wir Räum- und Streuaufgaben für Sie. Unsere Winterdienstsaison dauert vom November bis zu Ende März des Folgejahres. In dieser Zeit räumen wir Hauszuwegungen, Einfahrten, Parkplätze und Gewerbeflächen. Die an Ihr Grundstück grenzenden Wege machen wir ebenso startklar. Wir rücken nur aus, wenn wirklich Bedarf besteht.
Sprechen Sie uns heute noch an, wir erledigen Ihre Winterarbeit. Weiter zum Kontaktformular »
Unsere Leistungen im Winterdienst
Wir bieten Ihnen den Winterdienst in Wuppertal, Remscheid, Mettmann, Hilden, Haan und Umgebung.
Wir räumen Hauszuwegungen, Einfahrten, Parkplätze und Gewerbeflächen
Je nach Beginn des Schneefalls ist dies schon geschehen, wenn Sie sich auf den Weg zur Arbeit machen.
Wir räumen die an Ihr Grundstück grenzenden Wege
Ihrer gesetzlichen Pflicht, an Ihr Grundstück grenzende Wege zu räumen, kommen wir für Sie nach. Im Falle eines Zwischenfalls sind Sie über uns versichert.
Wir rücken nur aus, wenn wirklich Bedarf besteht
In einem milden Winter zahlen Sie lediglich die Grundgebühr für Bereitstellungskosten.
Von November bis März beobachten wir für Sie die Wetterlage
Und das zu jeder Tages- und Nachtzeit.